Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 11.10.2000 - 3/11 O 144/00 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 3/11 O 144/00 (https://dejure.org/2000,22399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95
MAC Dog
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.10.2000 - 11 O 144/00
§ § 14, 15 MarkenG stellen, soweit es sich um die markenrechtliche Beurteilung handelt, abschließende Regelungen dar, die nicht über die Generalklausel des § 1 UWG ausgehebelt werden können (BGH GRUR 1999, 161, 162 - Mac Dog). - OLG Köln, 07.05.1997 - 6 U 104/96
Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung wegen unangemessener …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.10.2000 - 11 O 144/00
Die Verfügungsklägerin produziert Filme und Musik, die Verfügungsbeklagte exportiert Waren aller Art. Die Kammer teilt insofern die Auffassung der herrschenden Meinung, daß es bei dem Schalten einer Homepage im Internet auf die dahinterstehenden Waren oder Dienstleistungen und nicht auf die Homepage selbst ankommt, da letztere gerade keine Waren oder Dienstleistung darstellt, sondern nur als Adresse anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt WRP 2000, 772 - alcon.de; OLG Hamm NJW-RR 1999, 631 - pizza.direkt.de; LG München 1 CR 1997, 540 freundin.de; LG Hamburg CR 1999, 47 - eltern.de; Apel/Große-Ruse, WRP 2000, 816 f. m. w. N.; anderer Ansicht LG Düsseldorf NJW-RR 1998, 997 - epson.de). - LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96
Freundin.de
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.10.2000 - 11 O 144/00
Die Verfügungsklägerin produziert Filme und Musik, die Verfügungsbeklagte exportiert Waren aller Art. Die Kammer teilt insofern die Auffassung der herrschenden Meinung, daß es bei dem Schalten einer Homepage im Internet auf die dahinterstehenden Waren oder Dienstleistungen und nicht auf die Homepage selbst ankommt, da letztere gerade keine Waren oder Dienstleistung darstellt, sondern nur als Adresse anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt WRP 2000, 772 - alcon.de; OLG Hamm NJW-RR 1999, 631 - pizza.direkt.de; LG München 1 CR 1997, 540 freundin.de; LG Hamburg CR 1999, 47 - eltern.de; Apel/Große-Ruse, WRP 2000, 816 f. m. w. N.; anderer Ansicht LG Düsseldorf NJW-RR 1998, 997 - epson.de). - OLG Hamm, 28.05.1998 - 4 U 243/97
Pizza-direkt ist nicht gleich pizza-direct
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.10.2000 - 11 O 144/00
Die Verfügungsklägerin produziert Filme und Musik, die Verfügungsbeklagte exportiert Waren aller Art. Die Kammer teilt insofern die Auffassung der herrschenden Meinung, daß es bei dem Schalten einer Homepage im Internet auf die dahinterstehenden Waren oder Dienstleistungen und nicht auf die Homepage selbst ankommt, da letztere gerade keine Waren oder Dienstleistung darstellt, sondern nur als Adresse anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt WRP 2000, 772 - alcon.de; OLG Hamm NJW-RR 1999, 631 - pizza.direkt.de; LG München 1 CR 1997, 540 freundin.de; LG Hamburg CR 1999, 47 - eltern.de; Apel/Große-Ruse, WRP 2000, 816 f. m. w. N.; anderer Ansicht LG Düsseldorf NJW-RR 1998, 997 - epson.de). - LG Lüneburg, 29.01.1997 - 3 O 336/96
Celle.com
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.10.2000 - 11 O 144/00
Ausnahmsweise kann eine nach § 12 BGB relevante Interessenverletzung auch ohne Verwechselungsgefahr im Sinne der markenrechtlichen Spezialnorm vorliegen, wenn ein berechtigtes Interesse des Domain-Inhabers an der Reservierung der Domain nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Frankfurt WRP 2000, 772 - alcon.de; LG Frankfurt CR 1997, 387; LG Lüneburg CR 1997, 288).